Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming
KarriereHandwerk TF
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Am Heideland 2
14913 Jüterbog
Telefon: 03372 4207-0
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Öffnungszeiten
Mo 7:30-12:00 und 13:00-16:00
Di 7:30-12:00 und 13:00-16:00
Mi 7:30-12:00
Do 7:30-12:00 und 13:00-16:00
Freitag geschlossen

Projekt-Status
Schnuppertag, Probearbeit oder Praktikum?
Arbeitgeber-Handreichung – das Wichtigste auf einen Blick
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WICHTIG: Nicht die Bezeichnung entscheidet, sondern die tatsächliche Durchführung. Vor Beginn sollte klar sein, ob es um Kennenlernen, tatsächliche Arbeitsleistung oder ein Praktikum mit Lern- und Orientierungszweck geht. |
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Punkt |
Schnuppertag / |
Probearbeit / |
Praktikum |
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Ziel |
Kennenlernen von Betrieb, Arbeitsplatz und Abläufen |
Fähigkeiten durch tatsächliche Arbeitsleistung erproben |
Praktische Kenntnisse erwerben; Orientierung/Qualifizierung |
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Arbeits-verhältnis |
Nein, wenn es beim Kennenlernen ohne Arbeitspflicht bleibt |
Ja, wenn Arbeitsleistung geschuldet und weisungsgebunden erbracht wird |
Abhängig von Art und konkreter Ausgestaltung |
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Mitarbeit |
Keine Verpflichtung zu regulärer betrieblicher Arbeit |
Reguläre Arbeitsleistung möglich |
Tätigkeiten müssen zum Lern- und Praktikumszweck passen |
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Arbeitszeit / Weisung |
Keine arbeitsvertragliche Bindung an feste Zeiten; keine arbeitsvertraglichen Weisungen. Hausrecht bleibt. |
Arbeitszeiten und arbeitsbezogene Weisungen möglich |
Je nach Praktikumsform und Ausgestaltung |
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Vergütung / Mindestlohn |
Kein Vergütungsanspruch, wenn keine Arbeitsleistung geschuldet wird |
Vergütungspflicht; gesetzlichen Mindestlohn und ggf. Branchen-regelungen beachten |
Mindestlohn grundsätzlich beachten; gesetzliche Ausnahmen möglich |
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Versicherung |
Sozialversicherung bei echtem Einfühlungsverhältnis grundsätzlich nicht; Unfallversicherung im Einzelfall vorab klären |
Sozialversicherung, Unfallversicherung und Meldungen vor Beginn prüfen |
Abhängig von Praktikumsart; vor Beginn klären |
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Schriftlich regeln |
Dringend empfohlen: Zweck, Zeitraum und Rahmen |
Dringend empfohlen; bei Befristung gesetzliche Anforderungen beachten |
Bedingungen festhalten; ggf. gesetzliche Nachweispflichten beachten |
Schnuppertag: möglich – und vermeiden
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MÖGLICH Betrieb und Arbeitsplatz kennenlernen, Abläufe beobachten, Gespräche führen. Ein freiwilliges, kurzes Ausprobieren kann dem Kennenlernen dienen, darf aber nicht zur geschuldeten regulären Arbeitsleistung werden. |
VERMEIDEN Einsatz wie eine reguläre Arbeitskraft, feste arbeitsvertragliche Arbeitszeiten, selbstständige betriebsübliche Aufgaben oder verbindliche Arbeitsanweisungen. |
Wann wird aus Schnuppern Arbeit?
Je stärker die Person wie ein Beschäftigter eingesetzt wird – z. B. durch konkrete Arbeitsaufträge, feste Zeiten, Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betriebsablauf –, desto eher kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Dann können insbesondere Vergütungs-, Mindestlohn-, Sozialversicherungs- und weitere arbeitsrechtliche Pflichten entstehen.
Praktikum: Lern- und Orientierungszweck beachten
Praktika dienen der Vermittlung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen. Grundsätzlich ist der gesetzliche Mindestlohn zu beachten; gesetzliche Ausnahmen bestehen insbesondere für Pflichtpraktika sowie bestimmte zeitlich begrenzte Orientierungs- und ausbildungs-/studienbegleitende Praktika. Deshalb die Praktikumsform vor Beginn prüfen.
Vor Beginn kurz prüfen
1. Ziel festlegen: Kennenlernen, Probebeschäftigung oder Praktikum? 2. Tätigkeiten passend zur Form festlegen. 3. Vergütung, Mindestlohn und ggf. Branchenregelungen prüfen. 4. Unfall- und Sozialversicherung sowie erforderliche Meldungen klären. 5. Rahmen schriftlich festhalten; bei Praktika und Befristungen gesetzliche Anforderungen beachten.
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MERKSATZ: Nicht die Überschrift entscheidet, sondern das, was tatsächlich im Betrieb passiert. |
Hinweis: Diese Handreichung gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Bei Unsicherheiten – insbesondere zu Versicherung, Vergütung, Befristung oder Mindestlohn – sollte der konkrete Fall vor Beginn geprüft werden.
Grundlage/Quellen: Deutsche Handwerks Zeitung, 24.06.2025; BMAS-Informationen zu Mindestlohn und Praktikum; IHK-Informationen zu Probearbeit. Stand: Oktober 2026.

Hier finden Sie Informationen auf dem Merkblatt zu Praktika und Ferienarbeit der Handwerkskammer Potsdam oder schauen Sie sich unser Video (1.33min) dazu an. Dieses Video wurde mit Unterstützung von KI (HeyGen) erstellt.
Projekt-Beschreibung
Mit der Initiative JOBvision fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweit Projekte, die innovative Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickeln und erproben, um vakante Ausbildungsplätze nachhaltig zu besetzen, den Fachkräftebedarf in KMU zu decken und die duale Ausbildung zu modernisieren. Durchgeführt wird die Initiative vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Wi freuen uns, das neue Projekt der Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming vorstellen zu dürfen: „KarriereHandwerk TF“ - für Nachwuchs, Digitalisierung und ein starkes Handwerk in unserer Region
Laufzeit: 36 Monate mit Start am 01.05.2025
Wie können wir Sie und euch konkret unterstützen? Ob Praxisprojekte, Schulaktionen, Azubi-Marketing oder Netzwerkarbeit – „KarriereHandwerk TF“ ist ein Mitmachprojekt!
Was wird vor Ort gebraucht? Welche Ideen schlummern in Ihrer oder eurer Schublade? Hinweise, Formate und Herausforderungen nehmen wir gern entgegen – und unterstützen bei der Umsetzung. Einfach per Mail an:
Unser gemeinsames Ziel:
Chancen schaffen, junge Menschen erreichen und das Handwerk sichtbar und zukunftsfähig machen – durch starke Vernetzung und praxisnahe Orientierung.
Wir bringen zusammen: Schulen und Kitas, Vereine und Jugendclubs, Handwerksbetriebe und Innungen, regionale Unternehmen, Kommunen und Institutionen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Quereinsteiger*innen
Ziele auf einen Blick – kurz und klar:
• Mehr Auszubildende ins Handwerk – durch Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Betrieben
• Digitalisierung vorantreiben – mit Workshops und Coachings für Handwerksbetriebe zu digitalen Tools und KI
• Vernetzung stärken – Schulen, Betriebe und Beratungseinrichtungen langfristig verbinden
• Image pushen – Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und echte Geschichten aus der Praxis
• Vielfalt fördern – mit Angeboten für Schüler*innen, Quereinsteiger*innen und Menschen mit Migrationshintergrund
Wer steckt hinter „KarriereHandwerk TF“?
Das Projektteam innerhalb der Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming besteht aus:
• Brita Grosnick – Projektleitung
• Patrick Beiler – Projektmitarbeiter
• Julian Siebert – Projektmitarbeiter
• Paula Hannemann – Projektmitarbeiterin
Projektpartner: Mission Region – für Sichtbarkeit und regionale Vernetzung
Julian Siebert und Paula Hannemann von „Mission Region“ begleiten das Projekt mit Fokus auf Vernetzung, Events und Kommunikation. Sie bringen regionale Akteure aus Handwerk, Schule, Verein und Wirtschaft gezielt zusammen.
Ihr Ziel: Sichtbarkeit, Austausch und starke Plattformen für die gesamte Region und den ländlichen Raum.
Bleibt informiert, folgt und vernetzt euch mit uns:
Instagram: kreishandwerkerschaft tf, missionregion_, juliansiebert_
Facebook: Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming
Hier geht´s zum Veranstaltungskalender

KarriereHandwerk TF – Kick-Off-Workshop
Veranstaltungsort: Präsenzstelle Luckenwalde | Gewerbehof, Beelitzer Straße 24 in 14943 Luckenwalde
Datum: Dienstag, 4. November 2025
Veranstaltungszeit: 14:30–16:30 Uhr
Danke für eure und Ihre Ideen – und auf alles, was wir gemeinsam bewegen!
Herzliche Grüße,
Euer/Ihr Team von „KarriereHandwerk TF“

Was können wir für Sie tun?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Telefon: 03372 4207-0
Unsere Broschüre
Die Broschüre der Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming





