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Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming

KarriereHandwerk TF

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Am Heideland 2
14913 Jüterbog

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Öffnungszeiten

Mo 7:30-12:00 und 13:00-16:00
Di 7:30-12:00 und 13:00-16:00
Mi 7:30-12:00
Do 7:30-12:00 und 13:00-16:00
Freitag geschlossen

Projekt-Status


Handreichung für Arbeitgeber zu Schnuppertag, Probearbeit und Praktikum

Schnuppertag, Probearbeit oder Praktikum?

Arbeitgeber-Handreichung – das Wichtigste auf einen Blick

WICHTIG: Nicht die Bezeichnung entscheidet, sondern die tatsächliche Durchführung. Vor Beginn sollte klar sein, ob es um Kennenlernen, tatsächliche Arbeitsleistung oder ein Praktikum mit Lern- und Orientierungszweck geht.

 

Punkt

Schnuppertag /
Einfühlungsverhältnis

Probearbeit /
Probearbeitsverhältnis

Praktikum

Ziel

Kennenlernen von Betrieb, Arbeitsplatz und Abläufen

Fähigkeiten durch tatsächliche Arbeitsleistung erproben

Praktische Kenntnisse erwerben; Orientierung/Qualifizierung

Arbeits-verhältnis

Nein, wenn es beim Kennenlernen ohne Arbeitspflicht bleibt

Ja, wenn Arbeitsleistung geschuldet und weisungsgebunden erbracht wird

Abhängig von Art und konkreter Ausgestaltung

Mitarbeit

Keine Verpflichtung zu regulärer betrieblicher Arbeit

Reguläre Arbeitsleistung möglich

Tätigkeiten müssen zum Lern- und Praktikumszweck passen

Arbeitszeit / Weisung

Keine arbeitsvertragliche Bindung an feste Zeiten; keine arbeitsvertraglichen Weisungen. Hausrecht bleibt.

Arbeitszeiten und arbeitsbezogene Weisungen möglich

Je nach Praktikumsform und Ausgestaltung

Vergütung / Mindestlohn

Kein Vergütungsanspruch, wenn keine Arbeitsleistung geschuldet wird

Vergütungspflicht; gesetzlichen Mindestlohn und ggf. Branchen-regelungen beachten

Mindestlohn grundsätzlich beachten; gesetzliche Ausnahmen möglich

Versicherung

Sozialversicherung bei echtem Einfühlungsverhältnis grundsätzlich nicht; Unfallversicherung im Einzelfall vorab klären

Sozialversicherung, Unfallversicherung und Meldungen vor Beginn prüfen

Abhängig von Praktikumsart; vor Beginn klären

Schriftlich regeln

Dringend empfohlen: Zweck, Zeitraum und Rahmen

Dringend empfohlen; bei Befristung gesetzliche Anforderungen beachten

Bedingungen festhalten; ggf. gesetzliche Nachweispflichten beachten

Schnuppertag: möglich – und vermeiden

MÖGLICH

Betrieb und Arbeitsplatz kennenlernen, Abläufe beobachten, Gespräche führen. Ein freiwilliges, kurzes Ausprobieren kann dem Kennenlernen dienen, darf aber nicht zur geschuldeten regulären Arbeitsleistung werden.

VERMEIDEN

Einsatz wie eine reguläre Arbeitskraft, feste arbeitsvertragliche Arbeitszeiten, selbstständige betriebsübliche Aufgaben oder verbindliche Arbeitsanweisungen.

Wann wird aus Schnuppern Arbeit?

Je stärker die Person wie ein Beschäftigter eingesetzt wird – z. B. durch konkrete Arbeitsaufträge, feste Zeiten, Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betriebsablauf –, desto eher kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Dann können insbesondere Vergütungs-, Mindestlohn-, Sozialversicherungs- und weitere arbeitsrechtliche Pflichten entstehen.

Praktikum: Lern- und Orientierungszweck beachten

Praktika dienen der Vermittlung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen. Grundsätzlich ist der gesetzliche Mindestlohn zu beachten; gesetzliche Ausnahmen bestehen insbesondere für Pflichtpraktika sowie bestimmte zeitlich begrenzte Orientierungs- und ausbildungs-/studienbegleitende Praktika. Deshalb die Praktikumsform vor Beginn prüfen.

 

Vor Beginn kurz prüfen

1. Ziel festlegen: Kennenlernen, Probebeschäftigung oder Praktikum?   2. Tätigkeiten passend zur Form festlegen.   3. Vergütung, Mindestlohn und ggf. Branchenregelungen prüfen.   4. Unfall- und Sozialversicherung sowie erforderliche Meldungen klären.   5. Rahmen schriftlich festhalten; bei Praktika und Befristungen gesetzliche Anforderungen beachten.

 

MERKSATZ: Nicht die Überschrift entscheidet, sondern das, was tatsächlich im Betrieb passiert.

Hinweis: Diese Handreichung gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Bei Unsicherheiten – insbesondere zu Versicherung, Vergütung, Befristung oder Mindestlohn – sollte der konkrete Fall vor Beginn geprüft werden.

 

Grundlage/Quellen: Deutsche Handwerks Zeitung, 24.06.2025; BMAS-Informationen zu Mindestlohn und Praktikum; IHK-Informationen zu Probearbeit. Stand: Oktober 2026.

 

Informationen zu Praktika und Ferienarbeit
Merkblatt

Hier finden Sie Informationen auf dem Merkblatt zu Praktika und Ferienarbeit der Handwerkskammer Potsdam oder schauen Sie sich unser Video (1.33min) dazu an. Dieses Video wurde mit Unterstützung von KI (HeyGen) erstellt.

Projekt-Beschreibung


Mit der Initiative JOBvision fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweit Projekte, die innovative Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickeln und erproben, um vakante Ausbildungsplätze nachhaltig zu besetzen, den Fachkräftebedarf in KMU zu decken und die duale Ausbildung zu modernisieren. Durchgeführt wird die Initiative vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Wi freuen uns, das neue Projekt der Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming vorstellen zu dürfen: „KarriereHandwerk TF“ - für Nachwuchs, Digitalisierung und ein starkes Handwerk in unserer Region
 
Laufzeit: 36 Monate mit Start am 01.05.2025
Wie können wir Sie und euch konkret unterstützen? Ob Praxisprojekte, Schulaktionen, Azubi-Marketing oder Netzwerkarbeit – „KarriereHandwerk TF“ ist ein Mitmachprojekt! 
  
Was wird vor Ort gebraucht? Welche Ideen schlummern in Ihrer oder eurer Schublade? Hinweise, Formate und Herausforderungen nehmen wir gern entgegen – und unterstützen bei der Umsetzung. Einfach per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Unser gemeinsames Ziel:

Chancen schaffen, junge Menschen erreichen und das Handwerk sichtbar und zukunftsfähig machen – durch starke Vernetzung und praxisnahe Orientierung. 
  
Wir bringen zusammen: Schulen und Kitas, Vereine und Jugendclubs, Handwerksbetriebe und Innungen, regionale Unternehmen, Kommunen und Institutionen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Quereinsteiger*innen

Ziele auf einen Blick – kurz und klar:

    • Mehr Auszubildende ins Handwerk – durch Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Betrieben
    • Digitalisierung vorantreiben – mit Workshops und Coachings für Handwerksbetriebe zu digitalen Tools und KI
    • Vernetzung stärken – Schulen, Betriebe und Beratungseinrichtungen langfristig verbinden
    • Image pushen – Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und echte Geschichten aus der Praxis
    • Vielfalt fördern – mit Angeboten für Schüler*innen, Quereinsteiger*innen und Menschen mit Migrationshintergrund

Wer steckt hinter „KarriereHandwerk TF“?

Das Projektteam innerhalb der Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming besteht aus:
    • Brita Grosnick – Projektleitung
    • Patrick Beiler – Projektmitarbeiter
    • Julian Siebert – Projektmitarbeiter
    • Paula Hannemann – Projektmitarbeiterin

Projektpartner: Mission Region – für Sichtbarkeit und regionale Vernetzung
Julian Siebert und Paula Hannemann von „Mission Region“ begleiten das Projekt mit Fokus auf Vernetzung, Events und Kommunikation. Sie bringen regionale Akteure aus Handwerk, Schule, Verein und Wirtschaft gezielt zusammen.
Ihr Ziel: Sichtbarkeit, Austausch und starke Plattformen für die gesamte Region und den ländlichen Raum.

Bleibt informiert, folgt und vernetzt euch mit uns:

Instagram: kreishandwerkerschaft tf, missionregion_, juliansiebert_
Facebook: Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming

Hier geht´s zum Veranstaltungskalender

 

KarriereHandwerk TF – Kick-Off-Workshop

Veranstaltungsort: Präsenzstelle Luckenwalde | Gewerbehof, Beelitzer Straße 24 in 14943 Luckenwalde
Datum: Dienstag, 4. November 2025
Veranstaltungszeit: 14:30–16:30 Uhr 

Danke für eure und Ihre Ideen – und auf alles, was wir gemeinsam bewegen! 
  
Herzliche Grüße,
Euer/Ihr Team von „KarriereHandwerk TF“

Was können wir für Sie tun?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Telefon: 03372 4207-0

Unsere Broschüre
Die Broschüre der Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming